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Herzlich willkommen…
…zur Sommer-Ausgabe des LI(echtenstein)-Newsletters der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit in Vaduz. Wir freuen uns, Ihnen wieder Informationen rund um aktuelle Themen aus dem Fürstentum Liechtenstein sowie Einblicke in Land und Leute, die Ihnen bisher vielleicht verborgen geblieben sind, zur Verfügung zu stellen.
Inhalt
Viel Spass beim Lesen wünscht Ihnen
Gerlinde Manz-Christ Leiterin Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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Internationale Standards und Schutz der Privatsphäre
Liechtenstein hat eine Reform des Stiftungsrechts durchgeführt, die nach den Vorgaben der Regierung internationale Standards erfüllt und sich gleichzeitig an der Rechtstradition des Fürstentums mit dem starken Schutz der Privatsphäre orientiert. Das neue Stiftungsrecht soll am 1. April 2009 in Kraft treten.
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Gute Noten für die Finanzmarktaufsicht
Der Internationale Währungsfonds (IWF), der die Finanzmarktaufsicht im Jahre 2007 einer Überprüfung unterzog, kommt zu einem positiven Ergebnis. Der Ende Juni 2008 veröffentlichte IWF-Schlussbericht stellt den liechtensteinischen Aufsichtsbehörden gute Noten aus. Schon im allgemeinen Bericht über den Finanzplatz Liechtenstein, der im März publiziert wurde, hatte der IWF dem Fürstentum Liechtenstein hohe Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung attestiert.
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Verstärkung der Sorgfaltpflicht auf dem Finanzplatz
Liechtenstein hat sich zum Ziel gesetzt, führende Standards in der Abwehr der Geldwäscherei und bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung anzuwenden. Die 3. Geldwäscherei-Richtlinie der EU sowie die Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds werden deshalb über die Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes in nationales Recht übernommen.
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Professur für Stiftungsrecht an der Hochschule Liechtenstein
Das neue Stiftungsrecht, das vom Parlament verabschiedet wurde, soll auch im Ausland bekannt gemacht werden. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. April 2009 plant die Regierung verschiedene Veranstaltungen in einigen Nachbarländern, um die Vorzüge und Veränderungen im neuen Stiftungsrecht einer interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.
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Breitere Diversifizierung des Wirtschaftsstandortes
Liechtensteins Wirtschaftspolitik ist auf eine nachhaltige Entwicklung seiner Wirtschaft ausgerichtet, die eine breitere Diversifizierung in den Kernbereichen Industrie und Finanzdienstleistungen anstrebt. Dem Aufbau eines Forschungs- und Wissenschaftsstandortes wird grosse Bedeutung beigemessen. In einem Bericht über eine «nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftspolitik» legte die Regierung die Grundzüge der künftigen Strategie dar, die auch ein Standort-Marketing zur besseren Positionierung in der Vier-Länder-Region Liechtenstein, Ostschweiz, Vorarlberg und deutscher Bodenseeraum umfasst.
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Liechtenstein – ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat
Zwischen dem Staat Liechtenstein und der römisch-katholischen Kirche bestehen seit dem 19. Jahrhundert enge Beziehungen. In der Verfassung von 1921 erhielt die katholische Kirche eine besondere Stellung als «Landeskirche». Das Modell des «Landeskirchentums» erachtet die Regierung als nicht mehr zeitgemäss und legte ein Reformprojekt für ein neues Staatskirchenrecht vor – Liechtenstein als ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat.
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Impressum
Herausgeber: Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Gerlinde Manz-Christ Leiterin Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Bilder: Presse- und Informationsamt Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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